Widerrufen? Belehren? Warum??

„Wieso soll ich Ihnen eine Widerrufsbelehrung unterschreiben? Ich habe doch gar keinen Vertrag mit Ihnen!“ – ist eine Aussage, die wir oft hören, wenn wir vor oder bei einem Besichtigungstermin um das Unterschreiben der Widerrufsbelehrung bitten. Was hat es damit auf sich?

Die Tatsache, daß wir Ihre Unterschrift benötigen, und die Form der Widerrufsbelehrung ist uns Maklern von Gesetz wegen vorgegeben. Als Miet- oder Kaufinteressent sind Sie im Sinne des Gesetzgebers ein Verbraucher, so daß für Sie die gleichen Rechte gelten wie zum Beispiel beim Online-Handel. Die EU gibt vor, daß für Maklerverträge „im Fernabsatz“, also Maklerverträge, die via Email, Fax, Telefon oder Internet zu Stande gekommen sind, das Widerrufsrecht gilt und sie als Verbraucher durch uns als Makler darüber aufgeklärt werden müssen. Der Maklervertrag kommt dabei schon dadurch zu standen, indem Sie sich über ein Objekt informieren wollen, von der zu zahlenden Provision wissen und unsere Maklerdienste in Anspruch nehmen. Maklerdienste sind zum Beispiel die Besichtigungen oder auch das Zusenden eines Exposés. Unabhängig davon wird aber die Provision natürlich nur dann fällig, wenn durch unsere Maklertätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird. Makler arbeiten auf Erfolgsbasis, Besichtigungstermine oder das Zusenden von Unterlagen sind weiterhin unverbindlich und kostenfrei.

Wir als Makler sind verpflichtet, Ihnen die Widerrufsbelehrung vorzulegen und uns entsprechend durch Ihre Unterschrift dieses Vorlegen bestätigen zu lassen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie uns die Möglichkeit, unserer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und dies zu dokumentieren – Sie selbst gehen dadurch keine weiteren Verpflichtungen ein. Wir alle haben aber miteinander Rechtssicherheit.

Ihr Recht auf Widerruf bedeutet, daß Sie 14 Tage Zeit haben, den Maklervertrag zu widerrufen. In der Praxis würde dies bedeuten, daß wir als Makler erst nach dem Ablauf dieser Frist für Sie tätig werden können.

Wenn Sie jedoch wollen, daß wir sofort für Sie tätig sind, und sehr schnell einen Besichtigungstermin durchführen, klären wir Sie über Ihr Widerrufsrecht auf – und dann müssen Sie ausdrücklich verlangen, daß wir mit unserer Maklertätigkeit beginnen, schon bevor die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Sie verzichten damit auf Ihr Widerspruchsrecht.

Und wir können sofort für Sie aktiv werden. 

Link Download Widerrufsbelehrung (Bitte senden Sie uns die unterzeichnete Erklärung zu oder bringen Sie sie unterschrieben zu unserem Besichtigungstermin mit.)

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