Neuer Leipziger Mietspiegel

Erstmalig gibt es fĂĽr Leipzig einen qualifizierten Mietspiegel. Der Leipziger Stadtrat beschloss am 15.11.2017 den „Mietspiegel 2016“ als sogenannten qualifizierten Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 BGB ist als gerichtliches Beweismittel anerkannt und bildet eine Berechnungsgrundlage, die als Richtwert auf dem Wohnungsmarkt gilt. Bisher (solange es in Leipzig keinen qualifizierten Mietspiegel gab) konnte der Vermieter die nur mit einem einfachen Mietspiegel ermittelte Vergleichsmiete leicht umgehen, indem er sich auf drei Vergleichswohnungen stĂĽtzte und damit gegebenenfalls Mieten ĂĽber der ortsĂĽblichen Vergleichsmiete verlangte. Wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, ist die Orientierung an 3 Vergleichswohnungen nicht möglich, die „ortsĂĽbliche Vergleichsmiete“ wird dem Mietspiegel entnommen.

Der qualifizierte Mietspiegel

In den vergangenen Jahren war es Konsens, daß ein einfacher Mietspiegel für Leipzig ausreichend sei, bei hohem Leerstand und einem großen Wohnungsangebot ist er als Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gut geeignet. Doch Leipzig wächst, der Wohnungsmarkt wandelt sich, und so braucht es einen qualifizierten Mietspiegel. Er muß nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden sein. Aller zwei Jahre muß er an die Marktentwicklung angepaßt und aller 4 Jahre neu erstellt werden. Mit der Beschlußfassung durch den Leipziger Stadtrat trat der „Mietspiegel 2016“ am Tag danach, also am vergangenen Donnerstag in Kraft.

Download Leipziger Mietspiegel 2016

Mehr dazu: Link Artikel Leipziger Volkszeitung online_17.11.2017