Änderungen 2021

Ab dem 23.12.2020 treten für uns Makler gesetzlich vorgeschriebene Änderungen in Kraft. Werden wir vom Eigentümer eines EFH einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes mit dem Verkauf beauftragt muss die Provision nunmehr hälftig geteilt werden. Der Verkäufer muss also einen Teil der Provision übernehmen und der Käufer ebenso. Für mich ändert sich hier nur etwas in der Ansprache an beide Beteiligte. Mir ist wichtig, dass beide Vertragsparteien verstehen, welchen Arbeitsaufwand ich tatsächlich habe. Bei allen Aufträgen, die ich angeboten bekomme führe ich im Vorab Gespräche mit meinen Kunden. Gelingt es mir nicht, dem Auftraggeber transparent aufzuzeigen, wie umfangreich meine Arbeit ist, ist es ratsam den Auftrag nicht anzunehmen. Nur derjenige, welcher nachvollziehen kann, wie schwierig die Arbeit ist, wie vielschichtig und unterschiedlich die Interessen der Beteiligten sind und wie strategisch gut die Kommunikation und konstruktive Denkweise aufgebaut sein muss, wird bereit sein den Aufwand zu honorieren. Hier ist meine Devise: Nicht die Masse an Aufträgen ist entscheidend, die Qualität des Verstehens und miteinander Agierens machen einen guten Auftrag aus und generieren Folgeaufträge. Insofern:

Sprechen Sie mich an ! Auf ein gutes, nachhaltiges, zur Zufriedenheit aller Beteiligten führendes Geschäft im neuen Jahr !

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